
Gut beraten, bestens begleitet: Ihre Pflegeberatung beim BEW
Das deutsche Gesundheitswesen und das Sozialrecht können wie ein dichter Dschungel wirken. Nur wenige Menschen blicken bei den vielen Gesetzen, Paragrafen und zustehenden Leistungen heute noch voll durch. Das müssen Sie auch nicht – denn dafür sind wir an Ihrer Seite.
Wir sind Ihr kompetenter Partner rund um alle Fragen zum Hilfebedarf. Ob plötzlicher Pflegefall oder schleichende Veränderung im Alltag: Wir lassen Sie nicht allein. Mit professioneller, feinfühliger und ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Beratung und Begleitung unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen in jeder Phase. Wir beantworten Ihre Fragen, helfen bei Anträgen und finden gemeinsam die passenden Lösungen.
Der Pflicht-Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI: Wir sind für Sie da!
Wussten Sie schon? Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause ohne die Hilfe eines Pflegedienstes von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, ist gesetzlich zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese Einsätze sind keine „Kontrolle“, sondern eine wertvolle Unterstützung, um Ihre Pflege zu sichern und Sie im Pflegealltag zu entlasten.
Als zugelassener Partner führen wir diese Beratungseinsätze direkt bei Ihnen zu Hause durch und melden das Ergebnis direkt an Ihre Pflegekasse weiter.
Die gesetzlichen Fristen im Überblick:
Pflegegrad 1: Der Beratungseinsatz ist freiwillig. Wir beraten Sie dennoch gerne!
Pflegegrad 2 und 3: Der Beratungseinsatz ist halbjährlich (1x pro Halbjahr) verpflichtend.
Pflegegrad 4 und 5: Der Beratungseinsatz ist vierteljährlich (1x pro Vierteljahr) verpflichtend.
Gut zu wissen für Kombinationsleistungen: Erhalten Sie bereits teilweise oder vollständig Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, ist dieser Besuch für Sie nicht verpflichtend. Sie können unsere professionelle Beratung aber jederzeit freiwillig in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie uns einfach an – wir kümmern uns um die Termine, damit Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Wohlbefinden.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Schmidt
Tel: 0471/95431-60
schmidt@bew-bhv.de

