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20 | 05 | 2012
Pflegestufe - Was ist das? Drucken

Die Pflegestufe ergibt sich aus einer Beurteilung eines Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Der Pflegebedürftige oder Verwandte, Bekannte, aber auch Behörden stellen bei der Pflegeversicherung einen Antrag für eine Pflegestufe. Daraufhin besucht der Medizinische Dienst die Person, schaut sich an, was diese noch kann und wo sie möglicherweise Hilfe benötigt. Aus dieser Einschätzung ergibt sich die Pflegestufe. Grundsätzlich unterscheidet man drei Pflegestufen, wobei jede einen Höchstsatz an Geldleistungen beinhaltet. Unterschieden wird danach, welche Bedürfnisse, die zu pflegende Person hat und danach, wer pflegt.

Hier eine Übersicht der Höchstsätze:

Pflegegeld
Sachleistungen
Pflegestufe
Höchstsatz
Pflegestufe
Höchstsatz
I
215 Euro
I
420 Euro
II
420 Euro
II
980 Euro
III
675 Euro
III
1.470 Euro
Pflegegeld wird gezaahlt, wenn ein Menschn von einer Privatperson, wie Verwandte, Bekannte oder Freunde gepflegt wird. Wird dagegen ein professioneller Pflegedienst eingesetzt, entsprechen die Sätze den Sachleistungen.
 


 

 

 
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