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20 | 05 | 2012
Servicevertrag Drucken

Mit allen Mietern wird vor der Unterzeichnung des Mietvertrages ein Service Vertrag abgeschlossen. Er regelt die zu erbringenden Betreuungsleistungen und  ist Voraussetzung für den Bezug der Wohnung und kann nicht einseitig gekündigt werden.

Inhalte des Servicevertrages:

Anschluss eines Hausnotrufgerätes

  • Hausnotrufgerät, das den Qualitätsstandards des Pflegehilfsmittelverzeichnisses entspricht

  • Anschluss an die Hausnotrufzentrale des BEW

  • 24-Stunden-Besetzung der Zentrale

 Hintergrunddienst mit Schlüsselaufbewahrung

  • Im Notfall Veranlassung geeigneter Maßnahmen

  • Benachrichtigung von Hausarzt und Angehörigen nach Vereinbarung

  • Verwahrung der Wohnungsschlüssel

  • Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft des BEW-Pflegedienstes

Betreuung und Beratung

  • Sozialbetreuung (Freizeitangebote wie Spaziergänge, Begleitung und Durchführung von Feiern, Begleitung bei Ausflügen, Gespräche)

  • Persönliche Beratung zur Überwindung sozialer Probleme

  • Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten

  • Vermittlung und Koordinierung von verschiedenen Hilfeleistungen wie Arzt und Zahnarzt, Fußpflege, Frisör, Getränkeeinkauf

  • Organisation von Kultur- und Freizeitprogrammen (Gemeinsamer Besuch von Veranstaltungen, Wunschfilm, Gymnastik)

  • Angehörigenberatung und –information

  • Unterstützung bei Beantragung von Zusatzleistungen durch die Pflegekasse (Umbau des Bades, anbringen von Handgriffen etc.)

Pflegerische Erstversorgung

Ist der Mieter erkrankt, ist im Grundservice bei Bedarf und auf Wunsch enthalten:

  • bis zu 5 Tagen/Jahr max. je 2 Stunden tägliche Betreuung, z.B. für das Besorgen von Einkäufen und Medikamenten, Zubereiten kleinerer Mahlzeiten, Hilfen beim Aufstehen und Waschen, Herrichten des Bettes

  • Information der Angehörigen

  • Information des Hausarztes

  • Organisation weiterer Hilfen

Über die obengenannten Serviceleistungen hinaus werden noch frei wählbare, kostenpflichtige Sonderleistungen angeboten. Hierüber ist schriftlich ein Zusatzvertrag zum Servicevertrag zu schließen.

Das BEW bietet folgende kostenpflichtige, frei wählbare Sonderleistungen an:

  • ambulante pflegerische Versorgung (häusliche Krankenpflege, Hauspflege)

  • hauswirtschaftliche Hilfen

  • Mahlzeitendienst (Essen auf Rädern)

  • Fahrten zum Arzt

 
News
Neue Reisetermine für 2012 stehen fest!

Tolle Reisen mit einzigartigen Erlebnissen.

Unsere Reiseangebote für das gesamte Jahr 2012: Schauen Sie doch einfach mal bei unseren Reiseangeboten vorbei und überzeugen sich von der Vielfalt unserer Leistungen.

Informationen zu weiteren Veranstaltungen finden Sie hier.

Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.

Appetit? Hier geht es zu den Speisekarten unserer Gastronomien.