| Unsere Ziele |
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„Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen“ (§ 53 (3) SGB XII). Unsere Betreuungsmaßnahmen verfolgen das Ziel:
Das Betreute Wohnen des BEW versteht sich in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe zu einer eigenständigen Lebensführung, der sozialen Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne der gemeindenahen Psychiatrie. Dabei werden die vorhandenen individuellen Ressourcen der jeweiligen KlientInnen gefördert und die gegebenen Einschränkungen durch die psychischen Erkrankungen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Herkunft, Defizite und Ressourcen ist es unsere Aufgabe zusammen mit dem hilfesuchenden Menschen einen Lebensentwurf zu gestalten, der ihn befähigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wenn nötig, unterstützen wir ihn dabei. Betreutes Wohnen bedeutet: Die KlientInnen soweit wie möglich zu befähigen
Zwischen dem Wahrnehmen und dem Handeln liegt das Erkennen der Person mit seinem bisherigen Lebensentwurf. Wichtig ist dabei, die haltenden und stützenden Personen, wie Angehörige, Partner, Freunde etc. mit einzubeziehen. Wichtig ist auch
Unser Klient steht im Mittelpunkt. Er setzt mit unseren Mitarbeitern die Schwerpunkte in der täglichen Arbeit. Werden ihm seine Probleme bewusst, können Handlungsalternativen gegeben werden. Darüber hinaus erarbeiten die Mitarbeiter im Team oder mit anderen Fachdiensten weitere Angebote, die ihn zur selbständigen Lebensweise führen können. Hier geht es um die Einbeziehung aller, die im Betreuungskonzept einen stabilisierenden Einfluss nehmen und Angebote, Maßnahmen benennen können. Aus dem Benennen wird nun ein Handeln mit den KlientInnen, MitarbeiterInnen und allen Personen, die zu einem Gesundungsprozess hilfreich sein können. D. h. auch Netzwerke mit anderen Institutionen herstellen, um ein breitgefächertes, zielgerichtetes Angebot vorlegen zu können. Denn jedes Handeln richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen! Es ist ein zirkulärer Prozess, der vor jedem Handeln auch nach seiner Berechtigung fragt. Die vielfältigen Ausgangsbedingungen und unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen KlientInnen erfordern sehr differenzierte Zielformulierungen:
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