| Wichtige Gesetze zum Personenkreis |
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Betreutes Wohnen ist gemäß §§ 53 ff SGB XII eine ambulante Betreuungsform der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen, die zu ihrer psychischen Stabilisierung, Verselbständigung und Aktivierung persönlicher Hilfe bedürfen. „Menschen sind behindert, wenn ihre (…) seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (§ 2 (1) SGB IX). |
