Increase Font Size Option 5 Reset Font Size Option 5 Decrease Font Size Option 5
20 | 05 | 2012
Wichtige Gesetze zum Personenkreis Drucken

Betreutes Wohnen ist gemäß §§ 53 ff SGB XII eine ambulante Betreuungsform der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen, die zu ihrer psychischen Stabilisierung, Verselbständigung und Aktivierung persönlicher Hilfe bedürfen.

„Menschen sind behindert, wenn ihre (…) seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (§ 2 (1) SGB IX).

 
News
Neue Reisetermine für 2012 stehen fest!

Tolle Reisen mit einzigartigen Erlebnissen.

Unsere Reiseangebote für das gesamte Jahr 2012: Schauen Sie doch einfach mal bei unseren Reiseangeboten vorbei und überzeugen sich von der Vielfalt unserer Leistungen.

Informationen zu weiteren Veranstaltungen finden Sie hier.

Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.

Appetit? Hier geht es zu den Speisekarten unserer Gastronomien.