| Finanzierung |
|
|
Das BEW hat mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und dem Landkreis Cuxhaven Leistungsvereinbarungen nach §§ 75 ff SGB XII abgeschlossen. Diese regeln
Der zuständige Kostenträger entscheidet auf Basis des zu erstellenden Gesamtplans über einen Antrag auf Betreutes Wohnen. An der Aufstellung und Durchführung der Leistungen arbeiten der Träger der Sozialhilfe mit dem behinderten Menschen und den sonst im Einzelfall Beteiligten, insbesondere
Der Kostenträger beauftragt das Gesundheitsamt, genauer: den jeweiligen Sozialpsychiatrischen Dienst, mit der Erstellung eines fachlich fundierten Gutachtens. In einem fest vereinbarten Verfahren nimmt das BEW als Leistungserbringer rechtzeitig vor Ende des Genehmigungszeitraumes durch einen dezidierten Entwicklungsberichts Stellung. Der individuelle Hilfeplan wird beschrieben, die Umsetzung bewertet und falls nötig die künftige Ausrichtung fortgeschrieben. Benannt werden dabei Förderziele, Förderschritte und Fördermaßnahmen. |
